Die Physiotherapie gilt als eigenständige Disziplin der Schulmedizin und bildet einen Teil der medizinischen Grundversorgung.

Die Physiotherapieverordnung wird von ärztlicher Seite ausgestellt. Sie umfasst eine Diagnose, die physiotherapeutischen Massnahmen, die Ziele der Behandlung und die Anzahl der verordneten Therapien.

Wie verläuft eine Therapiesitzung?

Eine Sitzung dauert 25 Minuten (einfache Therapie, eine Diagnose) oder 40 Minuten (aufwändige Therapie, zwei Diagnosen oder Körperbereiche). Bevor wir Ihre persönlichen Behandlungsziele festlegen, befrage ich Sie zu Ihrer Krankengeschichte und führe individuelle Tests durch. Weiter helfen mir Operations- und Arztberichte sowie Röntgenbefunde. Die Behandlungsziele werden im Laufe des Therapieprozesses überprüft und angepasst. Während des Therapieprozesses sind der Austausch über wahrgenommene Veränderungen und das Instruieren von Selbsthilfeübungen wichtige Elemente. Gemeinsam evaluieren wir den therapeutischen Prozess. Sollte dieser über die verordneten Sitzungen hinausdauern, wird eine Folgeverordnung beantragt. Dies erfolgt durch ein persönliches Vorstellen oder eine persönliche Rücksprache.

Kosten und Abrechnung

  • Grundversicherung der Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, MV: Von ärztlicher Seite wird Ihnen eine Physiotherapieverordnung ausgestellt. Die Rechnung wird direkt an die Versicherung gestellt (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, MV). Ist der Versicherer Ihre Krankenkasse, erhalten Sie von der Ärztekasse per Mail  Zugang zur Ihrer Rechnungskopie.